Erkannt
Geklärt
Entspannt erledigt
 
Notfallmanagerin
Manuela Varrelmann

Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen!

Bleiben sie mit unserer Hilfe im Notfall selbstbestimmt

Z

Erkannt

es gibt keine automatische Vertretungsberechtigung für volljährige Personen

Z

Geklärt

Sie wählen Ihre Vertrauenspersonen, die sie im Notfall vertreten dürfen

Z

Entspannt erledigt

mit Vollmachten und Ihrem Notfallordner bleiben Sie selbstbestimmt und entlasten Ihre Familie

Was ist mit Notfall­management gemeint?

Es passiert im Leben, dass die Dinge nicht so verlaufen, wie wir es uns wünschen. Wir haben einen Unfall oder erkranken schwer. Und plötzlich ist es notwendig, dass andere für uns handeln bzw. Entscheidungen treffen. Ein echtes Dilemma, wenn nichts geregelt ist – eine große Herausforderung für alle Beteiligten!

Woran soll ich zuerst denken? Was darf ich auf keinen Fall vergessen? Wo finde ich die Unterlagen?

Überlassen Sie es nicht dem Zufall, dass die richtigen Entscheidungen getroffen werden. Geben Sie den Weg vor!

Als Unternehmer tragen Sie auch die Verantwortung für Ihre Firma bzw. Mitarbeiter.

Wozu brauche ich Notfall­management?

Damit Ihre Vertrauenspersonen handlungsfähig sind, müssen sie von Ihnen rechtzeitig, in guten Zeiten, dafür bevollmächtigt werden. Ohne eine entsprechende Vorsorgevollmacht wird im Notfall vom Gericht ein Berufsbetreuer bestellt, der dann ihre Angelegenheiten regelt.

Nur mit dieser Vollmacht, ggfs. ergänzt durch die Unternehmervollmacht, sind die anderen aber noch nicht in der Lage, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Denn was ist zu tun? Wer muss informiert werden? Wie wird alles bezahlt?

Was gehört zu einem guten Notfall­management?

 

FINANZEN
1Sie haben ggfs. finanzielle Verpflichtungen für Angehörige, wie z.B. für Pflegekosten Elternunterhalt (BGB § 1601), Bestattungskosten (BGB § 1968), Pflichtteilsansprüche (BGB § 233)
RECHT
2Durch Krankheit oder Unfall können Sie ausfallen oder zum Betreuungsfall werden.
Wer entscheidet dann über Ihr Vermögen, medizinische Behandlungen oder Ihr Unternehmen?
Gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§ 164ff bzw. §§ 662ff BGB nur dann andere Personen für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorliegt.
NOTFALL
3Wissen Ihre Angehörigen Bescheid, wo Sie wichtige Dokumente verwahren, welche Versicherungen Leistungen erbringen? Entlasten Sie Ihre Familie mit einem Notfallordner, in dem alle wichtigen Informationen zusammengefasst sind.
Bleiben Sie selbstbestimmt mit
Notfallmanagement
Vollmachten
Notfallordner